
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Seminare und Schulungen
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen für Seminare und Schulungen („AGB für Seminare und Schulungen“) gelten für alle Verträge zwischen der Dreiwert Consulting GmbH– im Folgenden Dreiwert genannt – und dem Käufer bzw. Besteller – nachfolgend KUNDE genannt über digitale Seminar-Dienstleistungen, Schulungen und Wissenspakete.
Im Interesse der Lesbarkeit wurde bei den vorliegenden AGB auf geschlechtsbezogene Formulierungen verzichtet. Selbstverständlich sind immer alle Geschlechter gemeint auch wenn explizit nur eines der Geschlechter angesprochen wird.
1. Vertragsschluss
Soweit nicht nachfolgend abweichend geregelt, gilt:
Angebote der Dreiwert in Prospekten oder im Internet stellen kein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages dar, sondern nur eine unverbindliche Aufforderung an den KUNDEN, ein Angebot zum Abschluss eines Vertrages abzugeben.
Durch Anklicken des Buttons “Zahlungspflichtig buchen/bestellen” oder durch eine Anmeldung per E-Mail, Telefon, Fax oder sonstige Kommunikationswege gibt der KUNDE ein bindendes Angebot zum Abschluss eines Vertrages über die im Rahmen des Anmeldevorgangs enthaltenen Leistungen ab. Auch eine Bestätigung des Eingangs der Anmeldung durch E-Mail stellt noch keine Annahme des Angebots dar.
Der Vertrag kommt erst mit der Annahme des Angebots des KUNDEN seitens der Dreiwert durch eine separate Anmeldebestätigung bzw. Bestellbestätigung per Mail bzw. spätestens mit der Erbringung der jeweiligen Leistung zustande.
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2. Preise, Zahlungsbedingungen
Alle Preise in Euro zzgl. der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.
Die Dreiwert stellt die mit dem KUNDEN vereinbarte Vergütung am Tag der Anmeldebestätigung bzw. Bestellbestätigung in Rechnung. Soweit nicht anderweitig vereinbart, werden Rechnungen im Zeitpunkt ihres Zugangs zur Zahlung ohne Abzug fällig.
Gerät der KUNDE in Zahlungsverzug, ist die Dreiwert berechtigt, einen Bearbeitungsaufwand sowie Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu fordern.
Zur Teilnahme muss der KUNDE die von der Dreiwert beim Anmeldevorgang erläuterten technischen Voraussetzungen erfüllen (z. B. stabile Internetverbindung, aktuelle Browserversion, Lautsprecher oder Headset etc.).
Der KUNDE erhält in der Regel direkt nach der Bestellung seine Zugangsdaten mit den Zugangslinks an seine bei der Anmeldung angegebene E-Mail-Adresse. Für die Prüfung und Sicherstellung der technischen Voraussetzungen ist der KUNDE selbst verantwortlich. Ein etwaiger Ausfall der technischen Voraussetzungen des KUNDEN, ggf. auch während des Webinars, entbindet nicht von der vertraglichen Zahlungspflicht. Der KUNDE ist verpflichtet, die Zugangsdaten sorgfältig aufzubewahren, nicht an unberechtigte Dritte weiterzugeben und vor deren Zugriff zu schützen. Der KUNDE ist ferner verpflichtet, die angegebenen Anmeldedaten, insbesondere die Kontaktdaten, aktuell zu halten.
3. Rücktritt, Stornokosten, Umbuchung
Bei Stornierung von Online-Seminaren fallen folgende Gebühren an:
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Stornierung bis 14 Tage vor Schulungsbeginn: kostenfrei
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Stornierung innerhalb von 14 Tagen vor Schulungsbeginn: 100 Prozent der Inhouse-Seminargebühr zzgl. Mehrwertsteuer. Dies gilt auch bei Nichterscheinen des angemeldeten Teilnehmers.
Bei Seminaren kann statt einer Stornierung in Abstimmung mit der Dreiwert kostenfrei auf einen anderen Termin – soweit verfügbar – umgebucht werden. Eine Umbuchung ist nur einmalig innerhalb des aktuellen Kalenderjahres möglich.
Bei Seminaren besteht die Möglichkeit, statt einer Stornierung jederzeit kostenfrei einen Ersatzteilnehmer zu benennen.
Für die Einhaltung der Stornierungsfristen gilt das Datum des Zugangs bei Dreiwert . Stornierungen und Umbuchungen müssen grundsätzlich in Textform (per Post oder E-Mail) vorgenommen werden. Diese werden von der Dreiwert schriftlich bestätigt. Stornogebühren werden in der entsprechenden Höhe mit ggf. bereits geleisteten Gebührenanzahlungen verrechnet
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4. Schulungsinhalte und -durchführung
Gegenstand des jeweiligen Auftrags ist die Durchführung der gebuchten Schulung oder sonstiger vereinbarter Leistungen, nicht jedoch ein bestimmter Erfolg.
Die Referenten/Schulungsleiter führen die Schulungen ausschließlich namens und im Auftrag der Dreiwert durch.
Der Erhalt einer Teilnahmebescheinigung ist nur möglich, wenn ein Teilnehmer die gesamte Schulung durchgehend besucht hat. Eine Aufteilung auf mehrere Teilnehmer ist nicht möglich. Eine Teilbuchung ist nur in Ausnahmefällen und auf Anfrage möglich.
Die Schulungen werden von den Referenten/Seminarleitern sorgfältig und gewissenhaft vorbereitet und durchgeführt. Die Dreiwert übernimmt keine Haftung für Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der Unterlagen oder der Durchführung der Schulungen.
Die Dreiwert ist berechtigt, Teile eines Auftrags im Wege der Unterbevollmächtigung, auch ohne Einwilligung des KUNDEN, an Dritte weiterzugeben.
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5. Ablauf, Absagen/Verschieben von Schulungen
Alle Schulungen entsprechen dem im individuellen Angebot verbindlich festgehaltenen Umfang und Inhalt, vorbehaltlich notwendiger Änderungen organisatorischer oder inhaltlicher Art, soweit diese den Gesamtcharakter der Schulung nicht wesentlich verändern. Die Dreiwert kann nach eigenem Ermessen den/die zunächst vorgesehenen Referenten und/oder Seminarleiter durch gleichqualifizierte Personen ersetzen.
Die Dreiwert ist berechtigt, aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, insbesondere bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl, bei Erkrankung des Referenten/Schulungsleiters oder anderer unverschuldeter Ausfälle (z. B. Wartungsarbeiten, Internetausfall etc.), Schulungen abzusagen oder im Einvernehmen mit dem Kunden zu verschieben. Eine Benachrichtigung erfolgt unverzüglich per E-Mail an die vorliegenden Kontaktdaten des KUNDEN.
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6. Schutz- und Urheberrechte
Die Dreiwert behält sich alle Rechte an den von ihren Mitarbeitern oder von den Referenten/Schulungsleitern erstellten Unterlagen, Ergebnissen, Berechnungen usw. ausdrücklich vor, insbesondere Urheber- und Markenrechte. Seminarunterlagen oder Teile davon dürfen ohne die Einwilligung der Dreiwert nicht vervielfältigt oder öffentlich zugänglich gemacht, sondern nur zum privaten oder sonstigen eigenen Gebrauch genutzt werden.
Ohne die erteilte Zustimmung der Dreiwert dürfen, mit Ausnahme der von der Dreiwert ausgestellten Zertifikate, Marken der Dreiwert nicht genutzt werden.
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7. Foto-, Video- und Tonaufnahmen
Ggf. werden von Schulungen Foto- oder Videoaufnahmen erstellt. Diese Aufnahmen werden nur den Teilnehmenden der Schulung zur Verfügung gestellt. Sollte der KUNDE einer Aufnahme seiner Person oder dem Upload der Inhalte nicht zustimmen, so hat er sich an den Trainierenden zu wenden.
Sollten die Aufnahmen zu Werbezwecken verwendet werden, holt die Dreiwert das Einverständnis des KUNDEN gesondert ein.
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8. Aufrechnung, Zurückbehaltung
Ein Recht zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung steht dem KUNDEN nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von der Dreiwert schriftlich anerkannt werden und wenn die sich gegenüberstehenden Forderungen nicht gegenseitige Leistungen sind.
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9. Haftung
Allgemeine Haftung und persönliche Haftung
Der Auftragnehmer haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schadens- oder Aufwendungsersatzansprüche, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, Haftung für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, Haftung aufgrund des Produkthaftungsgesetzes oder wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beruhen. Für sonstige Ansprüche auf Schadens- oder Aufwendungsersatz haftet der Auftragnehmer nur bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, jedoch begrenzt auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden. Soweit die Haftung des Auftragnehmers nach § 12 ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Vertreter, Organe und sonstigen Mitarbeiter des Auftragnehmers sowie dessen Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen.
Haftung gegenüber Dritten
Der Auftragnehmer haftet aus dem Vertrag lediglich gegenüber dem Auftraggeber und einem im Vertrag namentlich aufgeführten Dritten, soweit nicht vertraglich schriftlich anderweitig geregelt. Eine Haftung gegenüber sonstigen Dritten ist mit Ausnahme der Haftung aus Delikt ausgeschlossen.
Verjährung und sonstige Haftungsbestimmungen
Ansprüche des Auftraggebers wegen der Verletzung einer Pflicht verjähren innerhalb eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Die Verjährung von Schadens- und Aufwendungsersatzansprüchen richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Einschränkungen oder Ausschlüsse in Bezug auf die Nutzbarkeit der Plattform können nicht zu Schadensersatzansprüchen führen. Jegliche Haftung, die vorstehend nicht ausdrücklich vorgesehen ist, wird ausgeschlossen.
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10. Schlussbestimmungen
Ansprechpartnerin des Auftraggebers ist der jeweilige Seminarleiter, der dem Auftraggeber durch den Auftragnehmer benannt wird.
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Offenbach am Main.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Sollten Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise nichtig, rechtsunwirksam oder undurchführbar sein oder ihre Rechtswirksamkeit oder Durchführbarkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit dieses Vertrages im Übrigen nicht berührt werden. Das Gleiche gilt, soweit sich in dem Vertrag eine Lücke herausstellen sollte.
An Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung oder zur Ausfüllung der Lücke werden die Partner eine angemessene Regelung treffen, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was die Vertragspartner gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck des Vertrages gewollt haben würden, soweit sie bei Abschluss des Vertrages den Punkt bedacht hatten.
Die Partner verpflichten sich, bei Streitigkeiten aus diesem Vertrag vor Beschreiten des Rechtswegs ein Mediationsverfahren mit dem Ziel einer gütlichen Einigung mit Hilfe eines gemeinsam beauftragten Mediators durchzuführen. Das Mediationsverfahren wird durch schriftliche Anzeige eines Partners eingeleitet. Der Partner soll dabei einen Mediator vorschlagen. Der Vorschlag ist für den anderen Partner nicht bindend. Können sich die Partner nicht binnen eines Monats nach Zugang der Anzeige auf einen gemeinsamen Mediator einigen, gilt das Mediationsverfahren als gescheitert.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Seminare und Schulungen, Stand 31.10.2024